Pflegegeldbesuche
Wenn Sie Ihre Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde zu Hause selbst sicherstellen und dafür Pflegegeld erhalten, dann sind Sie verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungs-besuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Als anerkannte Beratungsstelle führe ich diesen gesetzlich vorgeschriebenen Pflegegeldbesuch gerne bei Ihnen durch.
Wer? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5, die monatlich Pflegegeld erhalten.
Wann?
Die Besuche finden halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3 und vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5 statt.
Kosten? Der Beratungsbesuch ist eine Kassenleistung und somit für Sie kostenlos. Bei privat Versicherten erstattet die Kosten die Private Kranken-/ Pflegeversicherung und bei Beihilfeberechtigten die zuständige Beihilfestelle.
Wo? Ich führe den Beratungsbesuch im 15 Kilometer-Umkreis von Groß-Zimmern als Hausbesuch durch. In Rücksprache und freien Kapazitäten sind Einzelabsprachen möglich.
Freie Termine? Einfach unter 0162 - 4747690 anrufen und einen Termin vereinbaren.
Diese Themen können Inhalt der Beratung sein:
- Bedarf von Pflegehilfsmitteln (z. B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel)
- Wohnraumanpassungen wir z.B. ein Treppenlift oder ein Badumbau
- Notwendigkeit eines Hausnotrufs
- Einschätzung der Pflegesituation
- Ggf. Höherstufung des Pflegegrades
- Entlastungsleistungen oder Schulungsbedarf besprechen
- Praktische Tipps zur aktuellen Alltagssituation der Pflegeperson
Wichtig: Dies ist ein Beratungsbesuch, kein Kontrollbesuch!
- Um die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen Sie sich selbst in der vorgeschriebenen Zeit kümmern.
- Die Pflegekasse weist nicht aktiv darauf hin, dass ein Beratungseinsatz stattfinden muss.
- Sollten Sie den Beratungseinsatz nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
- Falls Sie sich mit dem Turnus unsicher sind, erfragen Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse oder sehen Sie im Bewilligungsbescheid nach.